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der mietvertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche vereinbarung. der mieter handelt nach übernahme der vermieteten räume und gegenstände auf eigene verantwortung.

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verantwortlich: gerhilde skoberne
orber straße 42
60386 frankfurt am main

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agb

der mietvertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche vereinbarung.

nutzung, haftung, eigentum

der mieter verpflichtet sich, die angemieteten räume und gegenstände pfleglich zu behandeln, die angemieteten räume dürfen nur zu den ihnen zugedachten zwecken verwendet werden.

der mieter ist verpflichtet, etwaige mängel der mietsache sofort dem vermieter zu melden und alles zu tun, um zu einer behebung des defekts beizutragen und eventuelle schäden so gering wie möglich zu halten.

der mieter handelt nach übernahme der vermieteten räume und gegenstände auf eigene verantwortung. er übernimmt die haftung für die einrichtung des studios vom zeitpunkt des mietbeginns bis zum zeitpunkt des mietendes und haftet in vollem umfang für evtl. entstandene schäden (beschädigung der geräte durch unsachgemäße handhabung, äußere einflüsse, diebstahl etc.) und daraus resultierende folgeschäden (nutzungsausfall, zusätzliche mietgebühren).

diese haftung gilt auch für durch dritte verursachte schäden. beschädigte geräte und einrichtungen werden zum wiederbeschaffungspreis bzw. wiederherstellungspreis dem mieter in rechnung gestellt. jede art von änderungen an den räumen oder geräten durch den mieter ist untersagt, die entsprechenden kosten zur wiederherstellung des ursprungszustandes werden dem mieter berechnet.

für personenschäden schließt der vermieter die haftung aus. das vermietete studio mit allen bestandteilen bleibt eigentum des vermieters. der vermieter ist berechtigt, die räume jederzeit selbst oder durch von ihm beauftrage personen zu betreten.

im mietstudio besteht ein generelles rauchverbot.

nach beendigung der vertragsdauer wird das mietstudio durch den mieter selbst oder auf rechnung des mieters aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen zustand versetzt. der vermieter erstellt bei übergabe und rücknahme der vermieteten gegenstände und räume zusammen mit dem mieter ein übergabeprotokoll.

verzichtet der mieter bei mietende auf die mitwirkung beim übergabeprotokoll der vermieteten geräte oder räume, erkennt der mieter die vom vermieter durchgeführte kontrolle an. einer weiteren bestätigung bedarf es nicht.

stornierung 2 tage vor buchungstermin 50% der miete, ab 24 stunden vor buchungstermin 100% der miete.

erfüllungsort und gerichtsstand

sämtliche geschäftsbeziehungen unterstehen deutschem recht.

gerichtsstand und erfüllungsort ist frankfurt/main

sollten ein oder mehrere punkte dieses vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen punkte dieses vertrages davon unberührt.

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